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Experteninterview: 3D-Druck und Schutz des geistigen Eigentums

Am 16. November 2017 von Moritz M. veröffentlicht
3D-Druck und Schutz des geistigen Eigentums

Egal ob topologisch optimierte Objekte für Luft- und Raumfahrt oder von der Natur inspirierte Gebäude oder Autos, der 3D-Druck bietet den Designer neue, völlig ungeahnte Möglichkeiten. Aber bei der Geschwindigkeit neuer Technologien, neuer 3D-Drucker und immer neuen Objekten, stellt sich irgendwann die Frage, wie es um den 3D-Druck und Schutz geistigen Eigentums bestellt ist. Wie schützt man die beteiligten Akteure, wie etwa CAD-Designer oder Endverbraucher? Wie schützt man 3D-Modelle und deren Urheber? Wie reguliert man den gewaltigen Austausch von 3D-Druckdateien ohne die Entwicklung der Technologien zu verlangsamen?

Um in diesem Zusammenhang etwas Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir uns mit dem Wiener Rechtsanwalt Rainer Schultes, Partner der auf IP/IT/Technologie spezialisierten GEISTWERT Rechtsanwälte Lawyers Avvocati, dem General Counsel der 3D-Plattform Shapeways Michael Weinberg sowie dem dänischen Science Fiction Autor und 3D-Designer Einar Petersen unterhalten.

Die unterschiedlichen 3D-Online-Plattformen

Bevor wir uns mit dem eigentlichen Thema auseinandersetzen, ist es wichtig zu verstehen, welche Möglichkeiten es für einen Designer gibt, seine Modelle in Umlauf zu bringen, welche für Webseiten bestehen und wo Endverbraucher, Modelle herunterladen und drucken können:

Zum einen gibt es Plattformen, wie Thingiverse, Cults 3D oder MyMiniFactory, auf denen Tausende von 3D-Dateien gesammelt werden, die von Designern zur Verfügung gestellt wurden. Einige sind kostenlos und andere kostenpflichtig. Der Benutzer lädt die Datei herunter und kann sie unter verschiedenen Bedingungen, die später noch erläutert werden, drucken. Andere Online-Plattformen, zu denen Shapeways, Sculpteo und i.Materialise gehören, drucken das vom Benutzer ausgewählte Modell, welches dieser auf die Plattform hochgeladen oder aus einem Katalog ausgewählt hat. Ein Designer kann dort seine 3D-Modelle hinterlegen und erhält jedes Mal eine Entschädigung, wenn jemand eines seiner Modelle bestellt hat. Die dritte Art sind Plattformen, wie 3DHubs oder Freelabster, die als Mittler zwischen Kunden und Besitzern von 3D-Druckern(Einzelperson oder Betrieb) in der Umgebung fungieren.

3D-Druck und Schutz des geistigen Eigentums

Der 3D-Designer Einar Peteresen zu 3D-Druck und Schutz des geistigen Eigentums

Um mehr über die die Erfahrungen eines 3D-Designers zu erfahren, habe ich den dänischen Science Fiction Autor und 3D-Designer Einar Petersen interviewt. Um seine Leser aktiv an dem Schaffensprozess seines derzeitigen Science Fiction Comic Book zu beteiligen und dieses zu bewerben, fertigt er 3D-Modelle als .stl-File an, die man herunterladen und ausdrucken kann. In der Vergangenheit hat er  Lizenzen für seine Modelle verkauft, die er nun auch unter Creative Commons-Lizenz auf TinkerCAD anbietet.

Weitere Informationen zu dem derzeitigen Projekt des 3D-Designers Einar Petersen finden Sie hier.

Hinter Creative Commons verbirgt sich eine Vielzahl an Lizenzen, die Künstler und Autoren schützen sollen. Sie sagen uns, was wir mit dem entsprechenden 3D-Modell machen dürfen. Es gibt zwei Hauptlizenzen, die darüber Auskunft geben, ob man an dem Modell Änderungen vornehmen darf oder nicht und die Andere, ob man das Modell kommerziell vermarkten darf oder nicht. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Versionen, die auf diesen beiden Hauptlizenzen basieren.

3D-Druck und Schutz des geistigen Eigentums

Übersicht über die verschiedenen CC-Lizenzen. Bild via Researchgate

Erstaunlich war es zu hören, dass er sich als Designer als Anhänger der CC-Lizenzen sieht und Patente oder anderen Schutz seiner Werke ablehnt. Petersen sieht den 3D-Druck vielmehr als „eine Möglichkeit für Modell-Designer, Filmemacher etc. ihre kreativen Ideen zu vermarkten und es Fans zu ermöglichen, in kreative Welten vorzustoßen.“ Dieser Gesinnungswandel von Einem, der Lizenzen verkauft, hin zu Jemanden, der seine Werke frei zugänglich macht, mag eventuell daher stammen, dass er einmal wegen dem Diebstahl geistigen Eigentums vor Gericht gezogen, dort gewonnen, aber trotzdem auf hohen Anwaltskosten sitzen geblieben war.

Der 3D-Designer verfolgt aktuell einen eher idealistischen Ansatz, indem er sagt, dass es letztendlich überall schwarze Schafe gibt, sodass er sich lieber auf die Zusammenarbeit mit den Anderen konzentrieren möchte, da dies zielführender sei.

Der Rechtsanwalt Rainer Schultes zu 3D-Druck und Schutz des geistigen Eigentums

3D-Druck und Schutz des geistigen Eigentums

Rechtsanwalt Rainer Schultes

Für Diejenigen, die sich etwas mehr Sorgen um ihre Ideen machen als Herr Petersen, erwähnt der Rechtsanwalt Rainer Schultes die unterschiedliche Lizenzen, die ein Designer einer Plattform erteilen kann, wobei er allerdings betont, dass „die Urheberrechte an den 3D-Files grundsätzlich dem Designer gehören.“ Beim Hochladen der 3D-Datei  hat der Designer die Möglichkeit, einer Plattform wie Shapeways die Lizenz zur „Herstellung des Objekts für sich selbst, eine zum Verkauf oder eine zur Weiterentwicklung“ zu erteilen. Die Lizenz zum Verkauf gestattet der Plattform „die Herstellung und den Verkauf an andere Kunden, wodurch das Recht an dem gedruckten Objekt dann grundsätzlich erschöpft ist, sodass der Käufer es somit frei verkaufen und damit handeln kann.“

Herr Schultes weist allerdings auch daraufhin, dass hiervon in der Regel aber nicht die „Bearbeitung des gedruckten Objekts betroffen sei, da Veränderungen des Objekts dem Designer vorbehalten blieben.“ Zudem hat der Designer die Möglichkeit, sich als Urheber des 3D-gedruckten Objekts nennen zu lassen.

Interessant war in diesem Zusammenhang zu erfahren, was passieren würde, wenn jemand die Lizenz missbraucht, indem er das Objekt kommerziell vermarket, ohne dass hierfür eine entsprechende Lizenz vorliegt. Laut Herrn Rainer Schultes liegt in diesem Falle eine Urheberrechtsverletzung vor, sodass der Geschädigte dem Schädigenden gegenüber Anspruch auf Unterlassung sowie auf „Schadensersatz oder zumindest die Zahlung des Doppelten der üblichen Lizenzgebühr hat.“

3D-Druck und Schutz des geistigen Eigentums

Ein Modell der Plattform Shapeways. Bild via Shapeways

Als praktische Maßnahme rät der Rechtsanwalt zu technischen Schutzmaßnahmen, wie etwa Wasserzeichen. Hierbei sei es wichtig, dass diese nicht umgangen werden können. Gleichzeitig soll jeder der Designer „selbst den Markt beobachten und gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.“ Um als Endverbraucher etwaigen Konflikten vorzubeugen, ist es ratsam, „sich mit den entsprechenden Lizenzbedingungen auseinanderzusetzen, da die Rechtslage diesbezüglich sehr streng sei.“ So könne es im Zweifelsfalle ratsam sein, „von der Nutzung abzusehen oder mit dem Urheber Kontakt aufzunehmen und von diesem eine schriftliche Bestätigung einzuholen.“

Die Onlineplattform Shapeways zu 3D-Druck und Schutz des geistigen Eigentums

3D-Druck und Schutz des geistigen Eigentums

General Counsil Michael Weinberg von Shapeways

Obwohl nicht alle Designer Online-Plattformen verwenden, um ihre Kreationen zu teilen, werden sie zunehmend verwendet und beherbergen eine Vielzahl an 3D-Modellen. Was sind die Rechte der Plattformen gegenüber diesen Modellen? Übernimmt diese Verantwortung, wenn ein Modell dupliziert wird? Kann sie im Streitfall, dem Designer und dem Benutzer helfen? Wir hatten die Gelegenheit, mit Michael Weinberg von der Online-Plattform Shapeways zu sprechen.

Michael Weinbergerklärt, dass die Plattform im Rahmen von Safe Harbour agiert: Jedes Mal, wenn ein Designer ein Modell auf der Plattform hochlädt, verspricht er, auch dessen Rechte zu besitzen. „Wir glauben an die Ehrlichkeit der Designern, bis wir das Gegenteil bewiesen haben. Wenn Shapeways eine Beschwerde darüber erhält, dass die 3D-Datei nicht dem betreffenden Designer gehört, sendet Shapeways ein Formular an den Beschwerdeführer, der unter Androhung von Strafe unter Meineid erklärt, dass die in seiner Beschwerde enthaltenen Informationen korrekt sind. Wenn das Formular ausgefüllt und unterzeichnet ist, wird die Datei von der Plattform entfernt. Der Designer kann dies anfechten und ebenfalls Beschwerde einreichen.

In dieser Situation sei es nicht die Aufgabe von Shapeways zu entscheiden wer Recht hat und wer nicht, sondern dessen Aufgabe bestünde darin zwischen den beiden Parteien zu vermitteln. Herr Weinberg weist darauf hin, dass diese Fälle ziemlich selten ist – zwischen 1.000 und 2.000 pro Jahr, was sehr niedrig erscheint, wenn man berücksichtigt, dass Shapeways mehr 1 Million Mitglieder hat und mehr als 190.000 Modelle verzeichnet.

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